GARANTIEN
Sie können sich mit zwei separaten Jaguar Garantien vor Schäden oder Defekten am Äußeren Ihres Fahrzeuges schützen: mit der Lackgarantie und der Garantie gegen Korrosion (Durchrosten).
Lackgarantie
Falls der Karosserielack aufgrund eines Material- oder Auftragsfehlers nachgebessert werden muss, werden die entsprechenden Arbeiten kostenlos von einem autorisierten Jaguar Servicebetrieb durchgeführt, unabhängig davon, ob während der Garantiezeit ein Eigentümerwechsel erfolgt ist. Die Garantie gilt ab Übergabe des Fahrzeugs bzw. Erstzulassungsdatum für drei Jahre, ungeachtet der zurückgelegten Kilometerzahl.
Garantie gegen Korrosion
Bei Durchrostungsschäden werden die entsprechenden Bleche kostenlos von einem autorisierten Jaguar Servicebetrieb repariert oder ersetzt, unabhängig davon, ob ein Eigentümerwechsel erfolgt ist. Für diese Garantie gilt: „Karosserie“ bedeutet Blechteile einschließlich Türen, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Motor- und Kofferraum, Kotflügel, Schweller, Einstiegsbleche, Lüftungsbleche, Dach, Bodenblech, Rahmen- und Fahrgestellelemente. Ausgenommen sind Anbauteile wie blanke Zierleisten, Stoßfänger, Blenden, Scharniere, Räder und Felgen. Die Garantie gilt ab Übergabe des Fahrzeugs bzw. Erstzulassungsdatum für sechs Jahre, ungeachtet der zurückgelegten Kilometerzahl.
Unfallreparaturen
Falls die Karosserie Ihres Fahrzeuges aufgrund eines Unfallschadens repariert werden muss, kommen bei dieser Reparatur nur zugelassene Ersatzteile, Materialien und Reparaturmethoden zum Einsatz. Damit sind auch die reparierten Stellen für die Restlaufzeit von der Korrosionsgarantie abgedeckt.
Lackgarantie
Falls der Karosserielack aufgrund eines Material- oder Auftragsfehlers nachgebessert werden muss, werden die entsprechenden Arbeiten kostenlos von einem autorisierten Jaguar Servicebetrieb durchgeführt, unabhängig davon, ob während der Garantiezeit ein Eigentümerwechsel erfolgt ist. Die Garantie gilt ab Übergabe des Fahrzeugs bzw. Erstzulassungsdatum für drei Jahre, ungeachtet der zurückgelegten Kilometerzahl.
Garantie gegen Korrosion
Bei Durchrostungsschäden werden die entsprechenden Bleche kostenlos von einem autorisierten Jaguar Servicebetrieb repariert oder ersetzt, unabhängig davon, ob ein Eigentümerwechsel erfolgt ist. Für diese Garantie gilt: „Karosserie“ bedeutet Blechteile einschließlich Türen, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Motor- und Kofferraum, Kotflügel, Schweller, Einstiegsbleche, Lüftungsbleche, Dach, Bodenblech, Rahmen- und Fahrgestellelemente. Ausgenommen sind Anbauteile wie blanke Zierleisten, Stoßfänger, Blenden, Scharniere, Räder und Felgen. Die Garantie gilt ab Übergabe des Fahrzeugs bzw. Erstzulassungsdatum für sechs Jahre, ungeachtet der zurückgelegten Kilometerzahl.
Unfallreparaturen
Falls die Karosserie Ihres Fahrzeuges aufgrund eines Unfallschadens repariert werden muss, kommen bei dieser Reparatur nur zugelassene Ersatzteile, Materialien und Reparaturmethoden zum Einsatz. Damit sind auch die reparierten Stellen für die Restlaufzeit von der Korrosionsgarantie abgedeckt.
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